Sachverständige im Gerichtsauftrag
Der ö.b.u.v. Sachverständige wird von den Gerichten als qualifizierter Gutachter und sachverständiger Zeuge in Gerichtsverfahren zur örtlichen Aufnahme und Dokumentation von Beweisen und zur Klärung von Sachfragen beauftragt.
Sachverständige im Privatauftrag
Im außergerichtlichen Privatauftrag können Sachverständige für Bauherrn, Planer und Behörden sowie für ausführende Fachfirmen und Handwerker in verschiedener Form beratend, zur vorsorglichen Sicherung von Beweisen oder allgemein gutachterlich tätig werden. Der Umfang der Leistung richtet sich nach der jeweiligen Aufgabenstellung.
Schiedsgutachten
Ein besonderes Tätigkeitsfeld bilden Schiedsgutachten, die zur außergerichtlichen Regulierung von unklaren Problemen oder Streitigkeiten mit Einverständnis der Parteien erstattet werden können.