Die Berufsbezeichnung des „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ ist durch die Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammern streng geschützt. Der ö.b.u.v. Sachverständige wird durch eine anerkannte öffentliche Körperschaft auf seine besondere Sachkunde und persönliche Eignung für die Tätigkeit als Sachverständiger hin eingehend geprüft. Der Sachverständige ist insbesondere durch seine Vereidigung auf unbedingte Neutralität im fachlichen Urteil und auf persönliche Unabhängigkeit verpflichtet.
In dem Bestellungsgebiet „Schäden an Gebäuden“ sind ö.b.u.v. Sachverständige tätig, die in allen Fachgebieten des Bauens über besondere Sachkunde und Erfahrung verfügen. Sofern sich besondere Fachfragen in der Bearbeitung eines Auftrages ergeben, arbeitet der Sachverständige für Schäden an Gebäuden mit Speziallisten wie Fachloboratorien oder in Einzelfachgebieten besonders qualifizierten Sachverständigen zusammen.